3G-Regel – geimpft, genesen, getestet für den Zutritt zum Sportheim

Liebe Besucher des Sportplatzes und des Sportheim, gemäß der neuen Corona-Verordnung gilt ab sofort für den Zutritt des Sportheimes die 3G-Regel. Des bedeutet: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss künftig entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!